Scheidung und deren Kosten – So viel kostet eine Scheidung!

Eine Scheidung kann sehr teuer werden. Dies liegt daran, dass die Scheidung nur von einem Familiengericht rechtskräftig beschlossen werden kann. Folglich fallen Gerichtskosten an. Darüber hinaus muss mindestens ein Scheidungsanwalt beauftragt werden, der vor Gericht tätig wird. Sollte zwischen den Eheleuten ein erbitterter Streit, beispielsweise um den Verbleib im Eigenheim, um den Kindesunterhalt oder bezüglich des Zugewinnausgleichs vorherrschen, ist die Scheidung meist mit sehr hohen Kosten verbunden. Ein Limit nach oben gibt es nicht.

Die Kosten der Scheidung

Die Kosten für eine Scheidung sind immer individuell und von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängig. Pauschale Scheidungskosten sind schon deshalb nicht möglich, weil es keine Standardpreise bei den Anwalts- und Gerichtskosten gibt. Die tatsächlichen Kosten für die Scheidung richten sich primär nach dem Streitwert, beziehungsweise nach dem Gegenstandswert der Scheidung. Der Streitwert ergibt sich aus den nachfolgenden vier Faktoren:

  •  das Nettoeinkommen der Eheleute
  •  die Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder
  •  das Vermögen der Ehepartner
  •  der Versorgungsausgleich (falls dieser nicht notariell ausgeschlossen wurde)

Wie hoch der Streit- beziehungsweise Gegenstandswert ist, lässt sich anhand der entsprechenden Gebührentabellen ermitteln. Als Grundlage für die Berechnung der Anwaltsgebühren dient das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (§ 13 RVG). Die Gerichtskosten werden mithilfe des Gerichtskostengesetzes (§ 34 GKG) ermittelt. Unabhängig davon, wie hoch die tatsächlichen Gebühren sind, wird gemäß § 43 FamGKG immer ein Mindestgegenstandswert in Höhe von 3.000 Euro angesetzt. Der Mindestgegenstandswert wird festgelegt, wenn kein oder nur ein geringes Vermögen und Einkommen bei den Eheleuten vorhanden ist.

Die Kosten der einvernehmlichen Scheidung

Eine einvernehmliche Scheidung ist nicht immer möglich. Die Eheleute sollten sich jedoch bemühen, sich auf diese Art der Scheidung zu einigen. So kann viel Geld gespart werden. Im besten Fall – bei einem Verfahrenswert (Mindeststreitwert) in Höhe von 4.000 Euro (3.000 Euro für die Scheidung sowie 1.000 Euro für den Versorgungsausgleich) – kostet eine einvernehmliche Scheidung mit einem Rechtsanwalt circa 1.130 Euro. Dreiviertel von dieser Summe werden für den Anwalt fällig, Einviertel dieser Summe fällt für das Gericht an. Im Internet gibt es viele gute Online Rechner mit denen die ungefähren Scheidungskosten im Vorfeld zuverlässig ermittelt werden können. Die meisten dieser Online Rechner sind kostenfrei.

Scheidung mit Ehevertrag

Ein Ehevertrag kann von einem Rechtsanwalt oder Notar aufgesetzt werden. Der Vertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Wenn sich Eheleute für einen Ehevertrag entscheiden, kann eine spätere Scheidung oft recht unkompliziert abgewickelt werden. Alle möglicherweise strittigen Punkte werden bereits vorab im Vertrag geregelt.

In einem Ehevertrag können Gütertrennung vereinbart und der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden. In der Folge sind die Ehepartner nach einer Scheidung finanziell unabhängiger voneinander. Es kann sein, dass bei einer Scheidung mit Ehevertrag ein Ehepartner nach der Scheidung weitaus vermögender ist als der andere.

Unter welchen Umständen kann eine Scheidung kostenlos sein?

Wenn die Ehepartner eine Scheidung wollen, die Anwaltskosten und Gerichtsgebühren aber nicht zahlen können, kann Prozesskostenhilfe, beziehungsweise Verfahrenskostenhilfe, beantragt werden. Falls ein Ehepartner Bürgergeld oder Sozialhilfe bezieht, Insolvenz angemeldet hat oder aus anderen Gründen von Grundsicherung abhängig ist, wird Verfahrenskostenhilfe in der Regel gewährt. Wenn die Verfahrenskostenhilfe bewilligt wurde, werden alle anfallenden Anwaltskosten und auch die Gerichtskosten vom Familiengericht gezahlt. Somit ist das Scheidungsverfahren entweder völlig gebührenfrei oder es wird eine vom Einkommen abhängige Ratenzahlung vereinbart.

Der Ehegattenunterhalt

Verzicht auf den Rechtsanwalt

Um die möglicherweise sehr hohen Kosten für die Scheidung zu sparen, fragen sich viele Eheleute, ob eine Scheidung auch ohne rechtlichen Beistand möglich ist. Dies ist nicht der Fall. In Deutschland können Ehen nur vor einem Gericht rechtskräftig geschieden werden. Es herrscht eine Anwaltspflicht. Genauso wenig möglich wie online heiraten ist hierzulande eine Online Scheidung erlaubt.

Sparpotenzial

Wenn für das Scheidungsverfahren nur ein Anwalt beauftragt wird, lässt sich bei den Scheidungskosten erheblich sparen. Besonders bei einer einvernehmlichen Scheidung ist die Beauftragung nur eines Rechtsanwalts empfehlenswert. Im Fall einer einvernehmlichen Scheidung werden die Kosten geteilt. Beide Ehepartner müssen 50 Prozent der Gebühren zahlen. Das Gericht fällt hierzu eine individuelle Entscheidung. Die Kosten für eine einvernehmliche Scheidung sind im Vergleich zu einer normalen Scheidung im Durchschnitt um bis zu 25 Prozent geringer. Die genauen Kosten liegen immer im Ermessensspielraum des Gerichts.

Der Ehepartner, der die Scheidung einreicht, muss einen Vorschuss auf die Gerichtskosten leisten. Auch der Anwalt, der beauftragt wird, kann einen Vorschussrechnung für das Verfahren stellen. Grundsätzlich sind die Gerichtskosten aber im Normalfall von beiden Eheleuten zur Hälfte zu zahlen.

Der gemeinsame Immobilienbesitz

Eine Scheidung mit Haus ändert nichts an den Eigentumsverhältnissen. Auf Grund dessen muss im Rahmen der Scheidung geklärt werden, wie die Verhältnisse neu geformt werden können. Es gibt fünf Möglichkeiten:

  1. Ein Ehepartner wohnt weiterhin in dem Objekt und der andere Ehepartner wird ausgezahlt.
  2. Die Immobilie geht in den Besitz eines der gemeinsamen Kinde über.
  3. Das Objekt wird verkauft.
  4. Sofern es sich um ein großes Haus handelt, wird dieses in zwei separate Wohneinheiten geteilt (Realteilung).
  5. Die Immobilie wird über eine Teilungsversteigerung verkauft.

Um das Eigeheim erfolgreich zu verkaufen, müssen die Ehepartner im Vorfeld einen Verkaufspreis bestimmen. Mit dem Verkaufspreis können bestehende Kredite oder Vorfälligkeitsentschädigungen abgezahlt werden. Damit die Eheleute den Verkaufspreis nicht zu hoch oder zu niedrig ansetzen, sollten diese im vorab eine professionelle Immobilienbewertung durchführen lassen. Bei einem zu hoch angesetzten Immobilienpreis lässt sich in der Regel kein Käufer finden. So sind die Eheleute weiterhin eng miteinander verbunden, was bei einer Scheidung natürlich nicht gewünscht ist. Bei einem zu niedrig festgelegten Verkaufspreis „verschenken“ die Verkäufer unter Umständen viel Geld.

Scheidung von der Steuer absetzen – kaum noch möglich

Früher konnten Scheidungskosten (Anwalts- und Gerichtskosten) für die Ehescheidung gemäß § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) als außergewöhnliche Belastung steuerlich abgesetzt werden. Dies ist seit dem Sommer 2013 nicht mehr möglich. Die Scheidungskosten können aktuell grundsätzlich nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. Lediglich wenn der Rechtsstreit von so großer Bedeutung ist, dass dieser zu einer Existenzgefährdung eines Ehepartners führen kann, ist eine Ausnahme möglich. Wenn die Eltern über das Umgangsrecht streiten, kann die Ausnahmereglung unter Umständen angewandt werden. Die Entscheidung hierzu erfolgt nicht direkt. Es wird immer die weitere Entwicklung abgewartet.

Auch ist es möglich, die Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Partner als außergewöhnliche Belastung oder Sonderausgabe steuerlich geltend zu machen. Eine Geltendmachung als Sonderausgabe ist für den Unterhaltsverpflichteten die bessere Wahl. Jedoch wird hierzu die Zustimmung des Ex-Partners benötigt.