Nachehelicher Unterhalt – Die wichtigsten Punkte im Überblick

Der nacheheliche Unterhalt – Wissenswertes über Ansprüche und Berechnungen

Bei einem Scheidungsverfahren wird der nacheheliche Unterhalt geregelt. In dieser Sachfrage wird geklärt, ob die Pflicht zum Unterhalt grundsätzlich besteht. Schließlich sind beide Ehepartner verpflichtet, nach der Scheidung wieder für sich selbst zu sorgen. Erst wenn einer der Ehepartner seinen Lebensunterhalt nicht mehr allein bestreiten kann, tritt der Beschluss eines nachehelichen Unterhalts in Kraft. Dieser Anspruch besteht allerdings nur, wenn der leistungsfähigere Ehepartner über die gesetzlich festgelegten Einkünfte verfügt. Aus den unterschiedlichsten Gründen heraus kann der Scheidungsunterhalt in der Höhe begrenzt und befristet werden oder gegebenenfalls gänzlich entfallen.

Grundlegendes für den Bezug von nachehelichem Unterhalt

Hinsichtlich des Bezuges von nachehelichem Unterhalt hat der Gesetzgeber genau definiert, welche Formen und Gründe für eine Versorgung nach der Scheidung vorliegen müssen. Fehlen Scheidungsfolgenvereinbarungen oder im Ehevertrag vorsorglich festgehaltene Kriterien, sollten folgende Unterhaltsbegründungen vorliegen:

  • Ein Unterhaltsanspruch zur Kindesbetreuung kann bis zu drei Jahren nach der Geburt bestehen. Eine Erkrankung des Kindes kann den Anspruch verlängern.
  • Altersbedingter Unterhalt besteht mit dem Eintritt in die Rente. Weiterhin wird die erschwerte Perspektive zur Arbeitsaufnahme aufgrund von Alter und Gesundheitszustand berücksichtigt. Ist eine stundenweise Beschäftigung den früheren Fähigkeiten entsprechend nicht möglich, wird der gesamte Unterhalt zur Wahrung des ehelichen Lebensstandards gewährt.
  • Ein nachehelicher Unterhaltsanspruch besteht bei Erkrankungen und Gebrechen. Kann eine Arbeitsaufnahme aufgrund gesundheitlicher Probleme im Moment sowie in absehbarer Zeit nicht erfolgen, wird ein Unterhalt gewährt. Ein ärztliches Attest sowie der notwendige Behandlungsnachweis müssen vom Unterhaltsempfänger erbracht werden.
  • Unterhaltsansprüche wegen Arbeitslosigkeit setzen nach der Scheidung nachweisliche Bemühungen zur Arbeitsaufnahme voraus. Ein Arbeitsplatz gilt als angemessen, wenn er der persönlichen Eignung aufgrund früherer Erwerbstätigkeiten entspricht und der Gesundheitszustand es zulässt.
  • Unterhalt während der Ausbildung, die innerhalb der Ehe aus Gründen der Kindererziehung unterbrochen wurde, kann nach der Scheidung wieder aufgenommen werden. Es muss allerdings sichergestellt sein, dass der nacheheliche Unterhaltsbezieher anschließend seinen Lebensunterhalt wieder selbst bestreiten kann.
  • Billigkeitsunterhalt: Hier geht es um konkrete Einzelfälle, die Lebensleistungen während der Ehe mit einbeziehen. Pflegte ein Ehepartner Familienangehörige und verzichtete deshalb auf die Ausübung seines Berufes, liegt ein schwerwiegender Grund für den Bezug des nachehelichen Unterhalts vor. Im Rahmen einer Billigkeitsprüfung wird unter Einbezug der Ehedauer sowie dem Alter der Ehepartner über die Höhe sowie Befristung des Unterhalts entschieden. Für die Beweis- und Auslegungspflicht muss der Unterhaltsberechtigte alleinig Sorge tragen.
  • Der monatliche Selbstbehalt ergibt sich aus festgelegten Sätzen, die dem jeweiligen Unterhaltszahler einen finanziellen Spielraum lassen. Verändert sich das Einkommen, wird der nacheheliche Unterhalt neu berechnet.

Erzielung von Einkommen

Beide Ehepartner unterliegen der Verpflichtung, eine Arbeit anzunehmen, die der früheren Tätigkeit gleichkommt. Dieses Urteil klärt darüber hinaus, ob eine Erwerbsfähigkeit vorliegt, die dem gesundheitlichen Zustand sowie dem Alter der Ehepartner entspricht.

Die Dauer der Ehe sowie der wirtschaftliche Status dienen als Richtlinie

  • Je länger die Ehe bestand, umso geringfügiger fällt die Notwendigkeit einer Arbeitsverpflichtung aus.
  • Eine mindestens 20 Jahre andauernde Ehe rechtfertig eine Unterhaltszahlung durch den Ehegatten.
  • Besteht eine Ehe nur von kurzer Dauer, kann ein nachehelicher Unterhalt ausgeschlossen oder in einem herabgesetzten bzw. zeitlich begrenzten Rahmen erfolgen.

Der bisherige Lebensstandard ist ausschlaggebend

Der Maßstab des nachehelichen Unterhalts richtet sich nach den Lebensverhältnissen, die während der Ehe bis zur Scheidung bestanden haben. Die Ausgangsbasis bezieht sich hierbei auf das Einkommen der Ehepartner. Laut Bestimmung des § 1578 BGB soll der nacheheliche Unterhaltsberechtigte auf dem gleichen Standard wie bisher weiterleben können.

Ab welchem Zeitpunkt gilt die eheliche Unterhaltspflicht

Der nacheheliche Unterhalt kann mit der Verkündung des rechtskräftigen Scheidungsurteils in Anspruch genommen werden.

Hartz-IV-Empfänger wird der bezogene Unterhalt auf den Regelsatz angerechnet

Bezieht ein Hartz-IV-Empfänger nachehelichen Unterhalt, wird dieser auf den Regelsatz angerechnet. Zahlt der geschiedene Ehemann einen Unterhalt von 200 Euro, wird dieser als Einkommen gewertet und zur Minderung des Hartz-IV-Satzes herangezogen.

Wer muss nach der Scheidung Unterhalt bezahlen?

Der wirtschaftlich stärkere Ehegatte muss dem Einkommensschwächeren ab dem Zeitpunkt der Scheidung nachehelichen Unterhalt bezahlen. Voraussetzung hierfür ist ein bereinigter Nettoeinkommensbezug, das den Eigenbedarf berücksichtigt.

Unterhaltsansprüche können auch unangemessen sein

Ein nachehelicher Unterhalt kann herabgesetzt werden oder gänzlich entfallen. Dieser Fall tritt bei schwerem Fehlverhalten ein.

  • Eine kurzzeitige Ehedauer, die unter drei Jahren lag.
  • Der Unterhaltsempfänger wandte strafbare Methoden wie Psychoterror, Diebstahl oder Gewaltanwendung an.
  • Wenn Verschwendungssucht oder mutwillig herbeigeführte Arbeitsverweigerung zutrifft.
  • Untreue oder gröblich vernachlässigte Sorgfaltspflichten.

Die nacheheliche Unterhaltspflicht im Rentenalter

Gehen unterhaltspflichtige Partner in Rente, behalten unterhaltspflichtige Zahlungen ihre Wirksamkeit. Da die Rente allerdings als das künftige Einkommen zählt, werden die Berechnungsgrundlagen neu ermittelt.

Wie lange wird ein nachehelicher Unterhalt bezahlt?

Bevor ein Bezug des nachehelichen Unterhalts genehmigt wird, erfolgt die beweispflichtige Einzelfallprüfung. Eine allgemeingültige Berechnung per Gesetz gibt es hier nicht. Besteht ein Unterhaltsanspruch, muss der Unterhaltspflichtige zahlen, solange die Notwendigkeit vorliegt. Mitunter kann ein nachehelicher Unterhalt auch dauerhaft bestehen.

Die Berechnung des nachehelichen Unterhalts

Nach der Differenzberechnung beider Nettoeinkünfte erhält der Unterhaltsempfänger 45 % der Einkommensdifferenz. Besitzt der Unterhaltsempfänger hingegen kein Einkommen, erhält er 50 % des anrechenbaren Einkommens vom Unterhaltspflichtigen.

Erwirtschaftet der Unterhaltspflichtige ein Nettoeinkommen von 5800 Euro, erhält der Unterhaltsberechtigte bei einem Nettoeinkommen von 2500 Euro den Differenzbetrag von 1343,57 Euro monatlich.

Muss der nacheheliche Unterhalt beantragt werden?

In der Regel wird der Antrag auf Unterhalt gemeinsam mit dem Scheidungsbegehren eingereicht oder in einem separaten Verfahren gestellt. Grundsätzlich ist für den Anspruch eines nachehelichen Unterhalts der Zeitpunkt des Scheidungsurteils maßgeblich. Rückwirkende Unterhaltsforderungen sind in Ausnahmefällen möglich. Hier gilt die Frist der schriftlichen Anspruchsforderung gegenüber dem Unterhaltszahler. Ansprüche auf einen nachehelichen Unterhalt können verfallen, wenn sie innerhalb eines Jahres nicht beantragt wurden.

Was genau ist ein Trennungsunterhalt?

Im Regelfall setzt ein geplantes Scheidungsverfahren ein Trennungsjahr voraus. Erzielt ein Ehepartner kein ausreichendes Einkommen, erhält er für diesen Zeitraum eine Ausgleichszahlung. Der Trennungsunterhalt dauert zwölf Monate, beginnend vom Tag der Trennung bis hin zur rechtskräftigen Scheidung. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Trennungsunterhalt schriftlich beim einkommensstarken Ehepartner zu beantragen ist. Gegebenenfalls wird nach der Scheidung bei bestehenden Voraussetzungen ein nachehelicher Unterhalt gewährt.