Kindesunterhalt – Die wichtigsten Punkte im Überblick
Allgemeines
Der Kindesunterhalt in Deutschland ist gesetzlich vorgeschrieben. Durch den Kindesunterhalt soll jedes Kind versorgt werden können. Bis zum 18. Lebensjahr sind die Eltern verpflichtet, sich um das Kind zu kümmern. In manchen Fällen wollen die Eltern jedoch nicht für die Kinder finanziell sorgen und aufkommen. Bei Trennungen kommt es häufig zum Streit. Der Kindesunterhalt ist ein anderes Wort für „Naturalunterhalt“. Es dreht sich um die Aspekte Bildung, Nahrung und eine Wohnung/Haus. Es gibt beim Kindesunterhalt fest geschriebene Sätze, die du in der sogenannten „Düsseldorfer Tabelle“ nachlesen kannst. In den folgenden Abschnitten werden die wichtigsten Punkte des Kindesunterhalts näher beschrieben.
Wissenswertes über den Kindesunterhalt und den Anspruch
Kindesunterhalt ist bei Trennungen immens wichtig für Alleinerziehende. Bei Trennungen zwischen Paare kann es zu Streitigkeiten und Gerichtsverfahren kommen. Sozialbehörden, Jugendämter oder Gerichte orientieren sich hierbei an der „Düsseldorfer Tabelle“, um ein passendes Urteil fällen zu können. Die Sätze werden regelmäßig angepasst, da die Lebenshaltungskosten immer weiter ansteigen. Im Netz gibt es auch verschiedene Websites und Plattformen, auf denen Sie den Unterhalt selbstständig ausrechnen können. Der Kindesunterhalt ist die wichtigste Verpflichtung eines Elternteils. Eltern haben eine sogenannte Unterhaltspflicht, die Eltern erfüllen müssen.
Kindesunterhalt und elterliche Sorge stehen in engem Zusammenhang. Wenn du dich als ein Elternteil um die Betreuung des Kindes kümmerst, hast du deinen Kindesunterhalt in Bezug auf die Erziehungs- und Pflegeleistung bereits erfüllt. Wenn du getrennt von deiner Partnerin/deinem Partner lebst, muss die andere Person den sogenannten „Barunterhalt“ leisten. Eltern müssen eine passende Umgebung schaffen, damit sich das Kind bilden kann. Die Ausbildung bildet eine wichtige Basis für die Zukunft des Kindes. In der Ausbildung sind Eltern ebenfalls verpflichtet, für den allgemeinen Unterhalt des Kindes zu sorgen.
Kindesunterhalt berechnen – was muss beachtet werden?
Im Netz findest du zahlreiche Websites, die dir bei der Berechnung des Kindesunterhalts behilflich sein können. In erster Linie richtet sich der Kindesunterhalt nach deinem Einkommen. In der Düsseldorfer Tabelle findest du auch Informationen über den Mindestunterhalt. Diese Sätze sind für die Existenzsicherung besonders wichtig. Die Sätze des Mindestunterhalts richten sich immer an das Alter des Kindes. Wenn das Kind älter wird, steigen auch automatisch die Sätze für den Mindestunterhalt. Bei der Berechnung des Kindesunterhalts musst du das Kindergeld beachten. Bei Unterhaltszahlungen kann das Kindergeld auf die Eltern aufgeteilt werden. Im Fachjargon wird „das hälftige Kindergeld abgezogen“.
Für die Berechnung des Kindesunterhalts benötigst du verschiedene Unterlagen und Zahlen. Im Folgenden werden diese Unterlagen und Informationen näher beschrieben:
- Als Unterhaltspflichtiger musst du deine Einkommensnachweise des letzten Jahres vorlegen können. Hierbei müssen auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld angegeben werden.
- Unterhaltspflichtige müssen nachweisen, ob sie die öffentlichen Verkehrsmittel oder das eigene Fahrzeug nutzen, um zur Arbeit zu kommen.
- Wenn du bereits Unterhalt für andere Kinder zahlst, müssen die Geburtsdaten dieser Kinder auch mit angegeben werden. Die Unterhaltszahlungen für die anderen Kinder werden ebenfalls berücksichtigt.
Im nächsten Schritt kannst du dein Durchschnittsgehalt berechnen. Notiere dir die Gehälter des letzten Jahres und teile die Summe durch zwölf. Es ist wichtig, dass du Zuschläge für Wochenenddienste oder Nachtschichten voll einberechnest.
Ein Firmenwagen kann sich negativ auf den Unterhalt auswirken. In den meisten Fällen wird ein Prozent des Listenpreises des Fahrzeugs einberechnet.
Was ist die Düsseldorfer Tabelle?
Die Düsseldorfer Tabelle wurde vom Düsseldorfer Oberlandesgericht entworfen und wird Anfang des Jahres an die Lebenshaltungskosten angepasst. Die Höhe des Kindesunterhalts in an unterschiedliche Alters- und Einkommensstufen unterteilt. Auf der Website des Oberlandesgerichts kannst du die alten Tabellen nachlesen. Durch die Erhöhung des Kindesgelds werden sich auch die Unterhaltszahlungen für den Kindesunterhalt im nächsten Jahr anpassen.
Bei einem hohen Einkommen ist der Betrag für den Kindesunterhalt auch automatisch höher. Zudem steigt der Betrag, wenn das Kind älter wird. Bei der Berechnung des Kindesunterhalts müssen verschiedene Faktoren beachtet werden. Falls du den Betrag aus der Düsseldorfer Tabelle nicht zusammensetzen kannst, solltest du dich an einen Fachmann wenden.
Weitere Faktoren, die bei der Berechnung des Kindesunterhalts beachtet werden
Neben den oben angegebenen Dokumenten müssen weitere Kapitaleinkünfte berücksichtigt werden. Kapitaleinkünfte sind Dividenden, Aktiengewinne oder Zinsen für einen Sparbrief. Weitere Faktoren sind Mieteinnahmen, Nutzungsvorteile durch eine Immobilie. Hiermit sind die Mietkosten gemeint.
Was ist, wenn ein Unterhaltspflichtiger keine Arbeit und Einkommen hat?
Der Selbstbehalt eines Arbeitslosen ist geringer. Hier liegt der Betrag auf einem Maximum im Monat von 880,00 €. Allerdings muss die arbeitssuchende Person regelmäßig nachweisen, dass er/sie sich bemüht, eine neue Arbeitsstelle zu finden. Sollte der Arbeitslose die Auflagen nicht erfüllen, kann es zu ernsthaften Problemen kommen. Hier kann ein Gericht das fiktive Einkommen hochsetzen, wodurch sich die Unterhaltszahlungen automatisch erhöhen.
Was bedeutet fiktives Einkommen?
Ein fiktives Einkommen kann von einem Gericht festgesetzt werden, wenn ein Unterhaltspflichtiger weigert, sich an bestimmte Auflagen oder Anforderungen zu halten. Fiktiv bedeutet, was du mit deinen Qualitäten verdienen könntest.
Gibt es abzugsfähige Posten?
Es gibt auch Posten, die die Höhe des Kindesunterhalts schmälern können. Wenn der Mindestunterhalt für ein Kind erfüllt wurde, können abzugsfähige Posten eher gewährt und abgezogen werden. In diesem Abschnitt werden verschiedene abzugsfähige Posten beschrieben:
- Arbeitnehmer können die Fahrtkosten abziehen, die sie für den Weg zu Arbeit ausgeben.
- Zudem können Kosten für die Arbeitskleidung auch mit angerechnet werden.
- Ein weiterer Punkt sind Beiträge für Berufsverbände oder Gewerkschaften.
- Eine weitere abzugsfähige Position sind Versicherungsbeiträge für eine Zusatzkrankenversicherung oder eine Haftpflichtversicherung (privat). Es ist wichtig, dass der Elternteil die Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, als das Paar bereits zusammengelebt hat.